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Eigentlich ist die Telefonwerbung ohne Einwilligung des Angerufenen nicht mehr länger erlaubt. Eigentlich deshalb, weil es nach wie vor genügend betroffenen gibt die darunter zu leiden haben.
Die Bundesnetzagentur hat nun in zwei solcher Fälle durchgegriffen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 194.000 Euro verhängt. Dabei wurden gleich mehrere Beschwerden gegen die Anbieter zusammengefasst. in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu diesen Fällen heißt es:
In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.
“Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor”, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. “Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten.” (Quelle)
Wie verbreitet diese Fällen sind zeigt eine andere Zahl aus der Pressmitteilung. Insgesamt gingen von August 2009 bis April 2010 57.000 Beschwerden zu diesem Thema bei der Bundesnetzagentur ein. Die Zahl der Fälle die nicht weiter gemeldet wurden oder in denen die Anrufer direkt auflegten dürfte noch weit höher sein.
Für Verbraucher gibt es deswegen eine zentrale Stelle mit Informationen und Formblättern um unerlaubte Telefonwerbung oder auch andere Formen von Rufnummernmissbrauch zu melden. Die entsprechende Seite findet sich hier.
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