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Handyverträge richtig kündigen


Ein Handyvertrag ist relativ schnell abgeschlossen. Meistens gibt es Berater und Verkäufer die beim Abschluss gerne helfen. Bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrages stehen Kunden dagegen eher allein da und müssen sich durch die Regelungen und AGB kämpfen um herauszufinden, wie der Handyvertrag wieder gekündigt werden kann und welche Fristen es zu beachten gibt.

Wann kann ein Handyvertrag gekündigt werden?

Bei der Kündigung eines abgeschlossenen Handyvertrags gibt es zwei Fristen zu beachten: die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit gibt dabei an, wie lange ein Vertrag mindestens laufen muss. Die Kündigungsfrist auf der anderseits legt fest, mit welcher Frist ein Vertrag gekündigt werden kann. In der Regel laufen Handyverträge 2 Jahren und können mit 3 Monaten Frist zum Ablauf dieser zwei Jahre gekündigt werden. Spätestens muss eine Kündigung also 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Anbieter sein, damit die Kündigung wirksam wird. Man kann aber umgekehrt auch bereits bei Vertragsabschluss zum Ablauf der Mindestlaufzeit wieder kündigen. Die Kündigung wird dann eben erst nach 2 Jahre gültig.

Was sollte eine Kündigung enthalten?

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen um im Zweifelsfall einen Nachweis über die Kündigung zu haben. Sie sollte Angaben zum Mobilfunkvertrag und zum Vertragspartner enthalten, damit das Unternehmen die Kündigung auch dem richtigen Vertrag zuordnen kann. In der Regel reicht dabei die Mobilfunk-Nummer oder die Vertragsnummer um die Kündigung korrekt zuordnen zu können. Ebenfalls enthalten sein sollte ein deutlicher Hinweis auf die Kündigung. Es sollte also klar aus dem Schreiben hervor gehen, dass man den Vertrag nicht mehr weiterführen möchte. Ein Datum muss dabei nicht angegeben werden, es reicht beispielsweise auch ein Hinweis “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”.

Wer eine Prepaid Karte kündigen möchte und eventuell auch noch eine Auszahlung des Guthaben durchführen will sollte hier nachschauen: Prepaid Karten kündigen.

Die richtigen Adressen für die Kündigung

Telekom/T-Mobile

Am einfachsten erfolgt die Kündigung direkt an die Betreiber selbst. Ganz sicher geht man mit einem Einschreiben. Das kostet zwar etwas mehr, man bekommt aber einen Nachweis, dass die Kündigung auch zugestellt wurde. Die Adressen der Anbieter gibt es hier:

T-Mobile Deutschland GmbH
Postfach 30 04 48
53184 Bonn

Vodafone

Vodafone D2 GmbH
Vodafone-Kundenbetreuung
40875 Ratingen

Eplus/BASE

E-Plus Service GmbH & Co. KG
14425 Potsdam

BASE c/o E-Plus Service GmbH & Co. KG
Postfach 60 03 10
14403 Potsdam

O2

Telefónica O2 Germany GmbH Co. OHG
90345 Nürnberg

Eine ganze Reihe von weiteren Adressen auch aus dem Discountbereich hat Prepaid-Deutschland hier zusammengestellt: Mobilfunk Anbieter Adressen



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