Sie haben Fragen zum Thema Mobilfunk, Handys, DSL oder telekommunikation ganz allgemein? Unsere Tarifprofis helfen Ihnen unter
http://mobisim.de/fragen/
schnell und unkompliziert weiter. Die Anfragen sind dabei natürlich kostenlos und werden so schnell wie möglich beantwortet.
Es besteht aber auch die Möglichkeit mit ihren Erfahrungen anderen Netzern weiter zu helfen,
wenn sie bei einer Fragen eine gute Antwort wissen.
Die anhaltende Beliebtheit von Smartphones und der Trend zu immer mehr Internet-Nutzung hat sich auch bei den Rechteverwertern herum gesprochen und diese möchten nun ein größeres Stück vom Kuchen ab haben. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist mit neuen Forderungen nach höheren Geräteabgaben aufgetreten, die teilweise drastisch über den aktuellen Abgaben liegen.
Hintergrund ist dabei der komplexe und wenig verbraucherfreundliche deutsche Urheberrecht, dass unter anderem private Kopien straffrei erlaubt. zur Finanzierung dieser privaten Kopien dürfen die Zentralstellen der Verwerter (beispielsweise Gema) bestimmte Abgaben auf Geräte erheben, die Kopien erlauben. Bei PCs beispielsweise werden ja nach Gerät bis zu 2.56 Euro fällig dazu kommen pro Gigabyte Festplattenplatz 1,02 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Die Abgaben werden direkt von den Herstellern bezahlt und sind somit im Endpreis enthalte. Kunden wissen nur in den wenigsten Fällen, dass sie beim Kauf eines Gerätes automatisch auch Urheberrechtsabgaben mit bezahlen.
Bei Handys und Smartphones wurden bislang 4 Euro für Geräte mit normalen Display und 11 Euro für Smartphone mit Touchscreen verlangt (auch hier zuzüglich 7 Prozent MWST). Nach den Plänen der ZPÜ sollen sich diese Gebühren nun dramatishc erhöhen: normale Handys sollen zukünftig mit 12 Euro abgerechnet werden, Touchscreen Geräte je nach Größe des Speichers mit bis zu 36 Euro. Damit dürften die Preise für Smartphones steigen:
„Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind.“
Grunde für diese drastisch Erhöhungen wurden bisher nicht genannt. Rein theoretisch müssten die Urheberrechtsabgaben sogar sinken, denn die Bundesregierung hatte das Recht auf Privatkopie mit einer Novelle des Urheberrechts deutlich eingeschränkt. Darum sind die neuen Forderungen der ZPÜ inhaltlich kaum nachzuvollziehen, auch wenn die bisherigen Abgaben angeblich auf einer empirischen Studie basieren.
Unter http://www.mobisim.de/frage können Sie zu diesem oder einem anderen Thema Fragen an unsere Tarifexperten stellen.
Dieser Service ist natürlich kostenlos und wir bemnühen uns, alle Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.