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Für nur ein oder zwei Euro im Monat das teure Smartphone versichern lassen – gegen Diebstahl, Unfall und eigene Unachtsamkeit? Klingt zu schön, um wahr zu sein, und erweist sich deshalb auch oft als Augenwischerei. Was in der Werbung versprochen wird, kommt mit Einschränkungen, Nachteilen und Ausschlüssen daher und rechnet sich am Ende selten.
Zu viele Einschränkungen
Handyversicherungen sind oft gestaffelt: So decken die billigeren Varianten zum Beispiel keinen Diebstahl ab, für viele eigentlich die größte Sorge. Wer auch vor Langfingern geschützt sein will, muss dann eine der teureren Versicherungen abschließen. Und selbst dann ärgert sich der Versicherte mit Einschränkungen herum. So gilt die Versicherung nur, wenn das Handy niemals unbeaufsichtigt gelassen wurde, auch ein Weiterreichen an Freunde macht die Versicherung unbrauchbar. Damit das Handy nach einem Diebstahl aus dem Auto ersetzt wird, muss es nicht sichtbar in einem verschlossenen Koffer im verschlossenen Auto aufbewahrt worden sein. Sogar diese Vorgaben garantieren noch keinen Ersatz. Der Ersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Diebstahl tagsüber geschah. Und der Versicherte ist in der Pflicht, die Uhrzeit des Diebstahls zu beweisen.
Gebrauchtes Gerät oder zu wenig Bargeld
Wer Glück hat und die Versicherung vom Diebstahl des Geräts überzeugen kann, hat oft trotzdem das Nachsehen. Denn die Ersatzleistung ist nicht das, was man sich erhofft hatte. Oft bekommt man statt Geld einfach ein Handy als Ersatz; welches Modell das ist, entscheidet die Versicherung nach eigenem Ermessen. Häufig ist es sogar ein gebrauchtes Gerät. Anspruch auf ein Neugerät hat man nicht.
Wenn man Bargeld erhält, so bekommt man bloß den Zeitwert des versicherten Gerätes. Das sind schon ab dem zweiten Jahr nur noch 80, nach dem dritten nur noch 60 Prozent des Kaufpreises. Meistens wird eine Selbstbeteiligung verlangt; wenn der Diebstahl dann erst im dritten Jahr passiert, bekommt man schnell für ein ursprünglich einmal 600 Euro teures Gerät nur noch rund 250 Euro. Wer da die bezahlten Monatsbeiträge gegenrechnet, hat am Ende kaum mehr als 100 Euro Entschädigung.
Bei Regen oder Verlust zahlt die Versicherung gar nicht
Wer sich gegen die eigene Unachtsamkeit versichern will, wird gar nicht fündig: Das Verlieren des Geräts kann nicht versichert werden. Auch einen Defekt durch Telefonieren im Regen decken Handypolicen üblicherweise nicht ab. Ebenfalls nicht abgedeckt: Ein Virus, der das Handy beschädigt, ganz normaler Verschleiß des Akkus oder kleinere Mängel wie unschöne Kratzer.
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